AGB-Veranstalter

BITTE BEACHTEN SIE DAS DIESE AGB`S NUR AUF DIE VERANSTALTERREISEN ANZUWENDEN SIND. FÜR EINZELLEISTUNGEN (Z.B. FÄHREN, AUTOVERMIETUNG, FLÜGE, ETC.) GELTEN GESONDERTE REGELUNGEN!

 

 

  1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES

Die Anmeldung zu den von Ihnen gewünschten Leistungen erfolgt telefonisch, mündlich, schriftlich oder per E-Mail bei Norden-Spezial.de Touristik GmbH (nachstehend als Veranstalter genannt). Mit der schriftlichen Bestätigung über die von Ihnen gewünschten Reiseleistungen durch den Veranstalter an Sie, kommt der Reisevertrag zwischen Ihnen und dem Veranstalter zu Stande.

 

  1. BEZAHLUNG

2.1 Zur Absicherung der Kundengelder hat der Veranstalter eine Insolvenzversicherung bei der R+V Versicherung AG (R+V) abgeschlossen. Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie gleichzeitig den Nachweis über den erforderlichen Versicherungsschutz gemäß § 651 k BGB für alle unter Beachtung dieser Zahlungs­bedingungen erfolgten Zahlungen an den Veranstalter auf die gebuchten Reiseleistungen.


2.2               Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung der Bestätigung eine Anzahlung in Höhe von i. d. R. 20 % des Gesamtpreises fällig.

Diese ist innerhalb einer Woche nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung zahlbar.
Der Restbetrag ist 31 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten.
Der Sicherungsschein wird Ihnen mit der  Reisebestätigung/Rechnung per Mail und anschließend mit den Reiseunterlagen im Original übersandt. Die Übergabe der Reiseunterlagen erfolgt durch Übersendung per Post oder E-Mail. Um den Versand zu gewährleisten, stellen Sie bitte sicher, dass der Reisepreis 28 Tage vor Reiseantritt dem auf der Buchungsbestätigung bekannt gegebenen Konto bereits gutgeschrieben ist. Nur somit kann der rechtzeitige Versand der Unterlagen garantiert werden.
 

2.3               Sie können Ihre Reise auch mit allen gängigen Kreditkarten bezahlen. Der Veranstalter benötigt Ihre Kreditkartendetails, sowie Ihr Einverständnis zur Abbuchung von Ihrer Kreditkarte. Bei Zahlung mit Kreditkarten fällt ein Transaktionsentgelt in Höhe von 2 % des Reisepreises, auf ganze Euro kaufmännisch gerundet, an.
 

2.4               Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlen Sie auch nach Mahnung mit Nachfristsetzung nicht, kann der Veranstalter von dem jeweiligen Vertrag zurücktreten. Der Veranstalter kann bei Rücktritt vom Reisevertrag im Sinne des vorherigen Satzes als Entschädigung Rücktrittsgebühren entsprechend der Ziffer 11.3 verlangen. Wenn Sie Zahlungen trotz Fälligkeit nicht leisten, behält sich der Veranstalter zudem vor, für die zweite Mahnung eine Mahnkostenpauschale i. H. von 10,00 EUR zu erheben. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen.

 

  1. LEISTUNGEN/ NEBENABREDEN

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Internet, sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung vom Veranstalter. Vor Vertragsschluss kann der Veranstalter jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vornehmen, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen usw.) bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung vom Veranstalter. Soweit diese nicht erfolgt, sind Wünsche auf der Buchungsanmeldung nur als unverbindlicher Wunsch anzusehen, für dessen Erbringung eine Gewährleitung nicht übernommen werden kann.

  1. BESONDERE HINWEISE FÜR FERIENWOHNUNGEN UND FERIENHÄUSER

4.1               Fakultative oder verbrauchsabhängige Nebenkosten sind in der Regel nicht im Reisepreis eingeschlossen. Sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes erwähnt ist, sind diese unmittelbar vor Ort zu zahlen. Die Ferienwohnung/das Ferienhaus darf nur von der in der Leistungsbeschreibung angegebenen und in der Reisebestätigung aufgeführten Anzahl von Erwachsenen und Kindern bewohnt werden. Die Mitnahme von Haustieren ist nur in den Fällen gestattet, in denen die Leistungsbeschreibung dies ausdrücklich zulässt. Die angegebenen An- und Abreisetermine sind bindend.
 

4.2               Bei Übergabe der Schlüssel kann ein angemessener Betrag (Kaution) als Sicherheit für evtl. Schäden oder vor Ort zu zahlende, verbrauchsabhängige Nebenkosten verlangt werden. Die Rückzahlung oder Verrechnung erfolgt, wenn die Wohneinheit und das Inventar bei Beendigung des Aufenthaltes in ordnungsgemäßem Zustand gereinigt zurückgegeben worden sind.

  1. LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN

5.1               Änderungen wesentlicher Reiseleistungen gegenüber dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, insbesondere soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
 

5.2               Bei Schiffsreisen entscheidet über notwendig werdende Änderungen der Fahrtzeit und/oder der Routen, etwa aus Sicherheits- oder Witterungsgründen, allein der Kapitän.

 

  1. BEFÖRDERUNGSLEISTUNGEN/ ANSCHLUSSFLÜGE

Soweit der Veranstalter Beförderungszeiten bereits mit der Buchungsbestätigung bekannt gibt, stehen diese unter dem Vorbehalt der Änderungen durch die Beförderungs­unternehmen. Berücksichtigen Sie bei der Buchung von Anschlussbeförderungen (-flügen) ausreichende Zeitabstände. Empfohlen wird grundsätzlich eine Tarifwahl, die kostengünstige Umbuchungen zulässt.

                   

  1. PASS-, VISA- und GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN

Als Reisender sind Sie für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die sich aus der Nichteinhaltung ergeben, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, es liegen nicht ausreichende oder fehlerhafte Informationen vom Veranstalter vor. Sollten Sie nicht über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen, so wollen Sie den Veranstalter hierüber ausdrücklich informieren. Soweit die Erteilung von Visa zum Antritt der Reise erforderlich ist, empfehlen wir, die Dauer und die Voraussetzungen der Visaerteilung bereits vor der Buchung mit dem zuständigen Konsulat/ Botschaft zu klären. Auf Wunsch wird Sie der Veranstalter über alle bekannten Gesundheitsvorschriften und empfehlenswerten Prophylaxen für das jeweilige Zielgebiet unterrichten. Wir empfehlen darüber hinaus die Kontaktaufnahme mit Ihrem Arzt bzw. mit einem Tropeninstitut. (www.auswaertiges-amt.de)

  1. MINDESTEILNEHMERZAHLEN

Bei Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung festgesetzten Mindestteilnehmerzahl ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt kann spätestens bis 3 Wochen vor Antritt der Reise erklärt werden. Bereits geleistete Zahlungen werden rückerstattet. Etwaige Kosten werden übernommen, sofern Sie nicht von einem Ersatzangebot vom Veranstalter Gebrauch machen.

  1. UMBUCHUNG, Ersatzperson

9.1               Auf Ihren Wunsch nimmt der Veranstalter, soweit durchführbar, eine Abänderung der Bestätigung (Umbuchung) vor. Als Umbuchungen gelten z.B. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels oder der Beförderung. Dafür wird eine gesonderte Gebühr von 50,00 EUR pro Person erhoben. Gegenüber Leistungsträgern (z.B. Flug- oder Fährgesellschaften) entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet. Darüber hinaus gilt Folgendes:

Bei einer Änderung der Beförderung, der Unterkunft oder des Reisetermins wird der Reisepreis für die geänderten Leistungen, auf der Basis der dann geltenden Preise und Bedingungen, komplett neu berechnet.

 

9.2               Bis zum Reiseantritt kann der Reisende verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung an den Veranstalter.

Dieser kann dem Eintritt des Dritten anstelle des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzlichen Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

Tritt ein Dritter an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist der Veranstalter berechtigt, für die ihm durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Bearbeitungskosten pauschal
15,00 EUR zu verlangen. Gegenüber Leistungsträgern (Flug- oder Fährgesellschaften) entstehenden Mehrkosten werden gesondert berechnet. Der Nachweis mit dem Eintritt des Dritten nicht entstandener oder wesentlich niedriger Kosten bleibt Ihnen unbenommen.

Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Kosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.

  1. REISEVERSICHERUNG

10.1             In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherungen nicht enthalten. Wir empfehlen den Abschluss von Reiserücktrittkosten-, Reisehaftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung. Soweit der Veranstalter Reiseversicherungen anbieten, handelt es sich diesbezüglich nur um eine Vermittlungsleistung. Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem angegebenen Reiseversicherer zustande. Ansprüche können nur direkt gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden. Die Versicherungsbedingungen und Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag wollen Sie bitte beachten.
 

10.2             Die Prämien für Versicherungen sind nicht Bestandteil des Reisepreises. Von Versicherungsträgern kann auch nicht zurückgetreten werden.
 

10.3             Die Prämie für die Versicherung wird mit der Anzahlung fällig.

 

  1. RÜCKTRITT

11.1             Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Ein Rücktritt ist in jedem Fall schriftlich zu erklären. Die Erklärung per Einschreiben/Rückschein wird empfohlen.
 

11.2             Bei einem Rücktritt hat der Veranstalter Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 651 i BGB. Maßgeblich für die Berechnung der Entschädigung ist der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Leistungen. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen als Reiseantrittsdatum.

 

11.3             Im Falle eines Rücktritts fallen je nach Leistungsart unterschiedliche Entschädigungs­nummern an, die wir wie folgt bekannt geben:
 

11.3.1          Landarrangement mit Flug/Fähre oder ohne eingeschlossenen Flug/Fähre:

 

bis zum 16. Tag vor Reisebeginn 25%

ab dem 15. Tag vor Reisebeginn 55%

ab 3. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt oder Nichtantritt der Reise 90% des Reisepreises.

 

 

11.4             Einzelleistungen wie z.B. Veranstaltungskarten, Verkehrsmitteltickets (bspw. Autoreisezug, Zug, Bus, Fähre), Stadtrundfahrten, Eintrittskarten für Museen und Einzeltransfers, unterfallen nicht den pauschalierten Stornosätzen, sondern werden im Einzelfall abgerechnet, wobei Stornokosten in Höhe von 100% entstehen können.
 

11.5             Mietwagen bis Reisebeginn 50,00 EUR pro Mietwagen. Diese Regelung gilt nur bei Stornierungen von Mietwagen, nicht aber bei Stornierung kombinierter Reise oder bei Stornierung von Geländefahrzeugen, Campern oder Wohnmobilen.
 

11.6             Der Kunde hat grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, dass dem Veranstalter ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesen Fällen erfolgt dann die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall. Bei Nichtantritt der Reise oder bei Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen bleibt der Anspruch auf Zahlung des gesamten Reisepreises erhalten. Grundsätzlich wird sich der Veranstalter bei den Leistungsträgern bemühen, ersparte Aufwendungen für Nichtinanspruchnahme der Leistung zu erhalten. Soweit solche ersparten Aufwendungen an den Veranstalter erstattet werden, wird der Veranstalter diese auch an den Kunden weiterleiten.
 

11.7             Weisen die Reiseleistungen aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie sich bitte unverzüglich vor Ort an den Leistungsträger (Hotel, Fähre, Autovermietung), damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige beim Leistungsträger nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadenersatz) geltend machen können.
 

11.8             Unabhängig von der sofortigen Anzeige des Mangels vor Ort müssen Sie binnen einer Frist von einem Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadenersatz direkt beim Veranstalter geltend machen. Schriftform wird empfohlen. Die gesetzliche Verjährungsfrist wird auf 12 Monate für die Ansprüche aus dem Reisevertrag nach §§ 651 c bis 651 f BGB verkürzt. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

 

  1. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig vom Veranstalter herbeigeführt worden ist, beziehungsweise vom Veranstalter allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben unberührt.

  1. ABTRETUNGSVERBOT

Die Abtretung von Ansprüchen aus und im Zusammenhang mit dem Reisevertrag ist ausgeschlossen, es sei denn der Abtretungsempfänger hat durch gesonderte Unterschrift bei der Buchung erklärt, auch für die vertraglichen Verpflichtungen derjenigen Personen selbst einzustehen, welche die Rechte aus dem Reisevertrag an ihn abgetreten haben.

 

  1. GERICHTSSTAND

Der Gerichtsstand vom Veranstalter ist  Stendal. Für den Fall, dass der Vertragspartner vom Veranstalter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw. die in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Sitz oder Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des Gesetzes der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Sitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist soweit für den Fall, dass es sich bei dem Vertragspartner vom Veranstalter um Kaufleute handelt, wird als Gerichtsstand Stendal vereinbart.

 

  1. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine der Vertragsklauseln unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen unberührt. Statt der unwirksamen Klausel gilt dann als vereinbart, was wirtschaftlich wirksam und der gewollten Regelung am nächsten kommt. Dies gilt auch für etwaige Vertragslücken.

Nebenabreden, auch die Ergänzung/Änderung der vorliegenden Vertragsbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit immer einer schriftlichen Bestätigung.

 

                                                                                                                                                     Norden-Spezial.de Touristik GmbH

STAND 02/2017


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